Geistiges Eigentum im digitalen Zeitalter
In verschiedenen Chats wurde auf die einzelnen Fragestellungen eingegangen, die sich mit dem Urheberrecht im Internet verbinden. Mit Dr. Alexander Lang, Anwalt für Handelsrecht in Würzburg, der über „Filesharing und Strafrecht“ promovierte, chatteten die Teilnehmer. Ursprünglich war die Filesharingtechnologie geschaffen worden, um große Datenmengen zu auszutauschen. Große Wissenschaftsprojekte, wie etwa das weltweite, dezentrale SETI Projekt zur Erkundung von außerirdischem Leben, arbeiten mit dieser Technologie. Zum Synonym dieser Technik wurde jedoch ausschließlich der Missbrauch durch den Tausch urheberrechtlich geschützter Werke. Vielfach wurde das Argument angebracht, man tausche lediglich private Sicherungskopien. Generell war das tauschen von privaten Kopien zu Privatzwecken auch erlaubt, allerdings nur wenn für die Erstellung der Kopie kein Kopierschutz umgangen worden ist. Diesem ist durch die Novelle im Urheberrecht ein Riegel vorgeschoben worden. Auch private Kopien dürfen seitdem nicht mehr öffentlich zum Herunterladen angeboten werden.
Ebenfalls wurde das mangelnde Unrechtsbewusstsein insbesondere von Bloggern angesprochen, die teilweise fremde Texte kopieren und als eigene veröffentlichen. Diskutiert wurde dabei auch die Deckelung der Anwaltsgebühren bei eventuellen Verstößen gegen das Urheberrecht, und das Urteil des Bundesgerichtshofs zum Verschlüsseln von WLAN Netzen.
Manuel Höferlin MdB stellte in einem Videobeitrag die Arbeit der Enquete Internet und digitale Gesellschaft vor. Er ging dabei insbesondere auf die Problematik ein, Lösungen für völlig neue Urheberschaften finden zu müssen, wie beispielsweise bei Produkten, die durch große, offene Arbeitsgruppen im Open Source Bereich online erarbeitet wurden. Er lud alle Teilnehmer dazu ein, an der open-enquete.de mitzuwirken und sich an der Lösungsfindung für die verschiedenen Probleme zu beteiligen.
Im Chat mit Thomas Schwenke, Anwalt in Berlin, der das Urheberrecht auch aus der praktischen Erfahrung im Webdesign erlebt hat, wurden die Themen gestohlene IPs durch Trojaner, Verwendung von Thumbnails bei der Google Bildersuche diskutiert. Letzteres war Bestandteil eines BGH Urteils. Es stellte sich heraus, dass die Suchmaschinen bei der Darstellung von Bildern in den Suchergebnissen ein Sonderrecht genießen, indem sie die Nutzung nicht explizit für jedes Bild erfragen müssen. Anders Websitebetreiber: diese müssen für die Nutzung fremder Inhalte jedes Mal den Eigentümer befragen. Auch die Frage der Haftung war ein Thema des Chats. Bspw. haftet ein Websitebetreiber für die Inhalte eingebundener RSS Feeds.
Steffen Hentrich vom Liberalen Institut stellte im Forum die generelle Möglichkeit,

- Steffen Hentrich
Studienleitung:
Carsten JUNG
Virtuelle Akademie
Seminarleitung:
Moritz KRACHT
Seminarorganisation:
Johanna GABRIEL
Virtuelle Akademie
johanna.gabriel[at]freiheit.org








